Trennung und Scheidung

Scheidung und Trennung – friedlich auseinander gehen ohne Anwalt und Streit

Wie weiter bei Trennung und Scheidung? Scheidungsberatung und Mediation in Zürich und Aargau

Ich begleite Sie durch Ihre Trennung und Scheidung. Von der Ehe-Trennung, Scheidungsberatung und Mediation, über die Paarvertragsauflösung bis hin zum Coaching nach der Beziehungsauflösung.

Kernkompetenzen im Bereich Mediation in der Rechtsberatung und Coaching im Überblick:

Scheidungsberatung Zürich, Aargau

Unterhaltszahlungen

Sorgerecht

Pensionskassenteilung

Scheidungsvereinbarung

Vermögensteilung

Ferienrecht

Finanzen und Vermögen

Immobilien, Haus oder Wohnung bei Scheidung

Scheidungsmediation Zürich, Aargau

Obhut

Steuern

Alimente

Trennungsvereinbarung

Besuchsrecht

Familienbudget

Vorsorge und 3. Säule-Regelung

Gasser Consulting AG - Spiez

Ist die Liebe erloschen oder bestehen Kommunikationsschwierigkeiten, persönliche Verletzungen und Enttäuschungen zwischen den Ehepartnern, kann man sich in der Scheidungsberatung oder in einer Scheidungsmediation über die Folgen einer Scheidung einigen. Meist geht es bei einem Scheidungsstreit um die Kinder, Unterhaltszahlungen, das Wohnen und das Vermögen. Eine gemeinsame, gütliche und einvernehmliche Scheidung in der Scheidungsberatung und Mediation, die sich aussergerichtlich lösen lässt, verhindert einen nerven-, zeit und kostenaufwändigen Gerichtsprozess mit ungewissem Ausgang. Denn je höher der Streitwert ist, umso höher sind die Anwaltskosten und Gerichtskosten und meist bleibt Missmut und Ärger über den Partner für lange Zeit zurück, was sich nicht zuletzt auf das Kindeswohl auswirken kann.


Als Scheidungsberaterin und Scheidungs-Mediatorin helfe ich den Paaren oder Ehepaaren, die Sichtweise und Bedürfnisse des/der Partners/Partnerin zu verstehen und mit den Paaren eine faire, aussergerichtliche Lösung und Regelung zu finden, dem beide Ehepartner zustimmen können. Wir schlichten, vermitteln, verhandeln und vereinbaren, um eine gütliche Einigung resp. Lösung zu finden, die das bestmögliche für alle Parteien bietet. Das Ziel ist dabei einen Weg zu finden, um friedlich auseinander zu gehen.


Als Scheidungsberaterin und Mediatorin mit Familien-, Wirtschafts- und Rechtausbildung berate ich auch Paare bei komplexen Vermögensteilungen mit Immobilien oder eigener Firma, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Scheidung mit oder ohne vorangehender Trennung

Eine schnelle Scheidung ohne Trennungszeit hat Vorteile, aber auch Nachteile, dies ist bei jeder Ehe unterschiedlich. In der Beratung wird Ihnen geholfen, dies herauszufinden. Die Trennungs- und Scheidungsberatung umfasst die persönlichen, finanziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte.


Eine einvernehmlich erstellte, schriftliche Trennungsvereinbarung in der Mediation ist verbindlich und jederzeit möglich, ist jedoch nicht mit einer Scheidungskonvention gleichzusetzen, welche auch in der Mediation erarbeitet und erstellt werden kann. Will nur eine Partei eine Scheidung, muss die scheidungswillige Partei eine zweijährige Trennungsfrist abwarten. Bei einer Auflösung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genügt ein Trennungsjahr. Eine Trennung bedeutet die tatsächliche Trennung von Tisch und Bett, kann aber auch innerhalb des Hauses oder der Wohnung stattfinden, wenn einzelne Räume allein genutzt werden. Erst bei einer Scheidung erlischt die Erbberechtigung und es findet eine Teilung der Vermögenswerte statt, wobei Güterstand, Eigengut und Eheverträge und die Vorsorge beachtet werden müssen. 

Inhalt einer Scheidungsvereinbarungs-Konvention, Unterhalt, Vermögen, Kinder usw.

Eine Scheidungsvereinbarung regelt u.a. die Unterhaltszahlungen, das Vermögen und die Mobilien, das Wohnen und die Immobilien, das Kindeswohl (Obhut, Sorge, Ferien und das Besuchsrecht), die Steuern und die Vorsorge. In der Scheidungsvereinbarung-Konvention werden wir die folgenden Punkte regeln. Es können aber auch weitere Anliegen geregelt werden:

Das ist bei einer Scheidung zu beachten und wie wird der Unterhalt berechnet

Vermögen bei Scheidung
Kommt es zu einer Scheidung, wird je nach Eigengut und Güterstand das Vermögen aufgeteilt und der Unterhalt für den Ehepartner und Kinder festgesetzt sowie die Wohnungssituation geklärt. Insbesondere bei gemeinschaftlichem Vermögen und Besitz oder bei einem Haus, einer Wohnung oder einem Unternehmen kann dies zu Streitpunkten unter den Eheleuten führen. In der Beratung werden Lösungsvorschläge aufgezeichnet, analysiert und diskutiert, um eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle und faire Regelung zu finden.


Unterhaltszahlungen resp. Alimente für Ehepartner und Kinder bei einer Scheidung oder Trennung

Bei der Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen für den Ehepartner wird auf die Dauer der Ehe, das Alter, die Aufgabenteilung, die Gesundheit, das Einkommen und Vermögen, den Lebensstil, die Ausbildung und Erwerbsaussichten, die Vorsorge und die Betreuung der Kinder geachtet. Bei den Unterhaltszahlungen für Kinder muss der Vater oder die Mutter Alimente bis zum 18. Lebensalter bezahlen oder bis zum Schluss der Erstausbildung (Abschluss Lehre, Studium oder Master). In Bezug auf Unterhalt gibt es zwar Richtlinien, aber das Gesetz hat keine allgemein gültigen und klaren Bestimmungen (Tabellen geben Richtlinien für das Existenzminimum und für den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf für Kinder und Jugendliche). Bei Bedarf kann mit den Paaren oder Ehegatten in der Scheidungsberatung oder Trennungsberatung eine Finanzplanung erstellt, um den Unterhalt für das oder die Kinder oder der Ehepartner zu errechnen. 

Die Unterhaltszahlung kann bei späteren veränderten Arbeitsverhältnissen angepasst werden. Bei einer Wiederverheiratung, einem qualifizierten Konkubinat oder bei Tod erlischt die Pflicht der Unterhaltszahlung (im Todesfall sind die Versicherungsleistungen zu beachten).

Haben die Paare einen Ehevertrag, andere Vereinbarungen und Kriterien oder soll eine einmalige Abfindung den Unterhaltsbeitrag für den Ehepartner ersetzen, kann dies verhandelt oder in einem Mediationsverfahren geregelt werden.

Im Coaching oder in einer Mediation wird mit den Trennungs- oder Scheidungspaaren eine faire gütliche Lösung gefunden, um Zeit und kostenaufwändige Gerichtsprozesse und Anwaltskosten zu vermeiden. Die Trennungs- oder Scheidungsmediation ist ein vertrauliches Verfahren, um eine eigenverantwortliche, einvernehmliche und aussergerichtliche Lösung zu finden oder ein Streitbeilegungs-Instrument, um bei Konflikten eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Mediator ist neutral und allparteilich. Das Mediationsgesetz ist in der Schweizerischen Zivilprozessordnung integriert.

Der Kindesunterhalt ist seit 1. Januar 2017 neu geregelt

Die neuen gesetzlichen Regelungen für den Kindesunterhalt ist per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Das neue Unterhaltsrecht beseitigt die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter resp. geschiedener Eltern und von Kindern unverheirateter Eltern. Der Kinderunterhalt hat Vorrang vor allen übrigen familiären Unterhaltspflichten. Die gemeinsame elterliche Sorge und die alternierende Obhut die eine Möglichkeit sofern dies das Kind oder ein Elternteil verlangt.

Unterhalt nach der Scheidung
Die neue Gesetzesbestimmung besagt, dass der Betrag für den Unterhalt des Kindes den Kinderbedarf und die Betreuung
decken muss. Unterhaltszahlungen müssen erklärt werden. Je nachdem haben die Geschiedenen Anspruch auf nacheheliche Unterhaltszahlungen.


Trennung und Scheidung, die Beratung um das Kindeswohl bei Scheidungskindern

Bitte Eltern tragt Euren Ehestreit und Eure Konflikte nicht auf Kosten der Kinder aus, indem die Kinder zum Spielball oder zu
Rachezwecken missbraucht werden. Schlechtes reden über den anderen Elternteil und das Gezerre um die gemeinsamen Kinder können bei Kindern Angst, Störungen, Probleme, Aggressionen und Loyalitätskonflikte auslösen. Eltern sein bedeutet mehr als Nahrung und Pflege. Eltern sein bedeutet auch nach einer Trennung oder Scheidung Fürsorge und die Bereitschaft eine lange Verantwortung zu übernehmen,
eine liebevolle und zuverlässige Betreuung aufzubauen und den Kindern zu gewährleisten, die Beziehung zu Vater und Mutter aufrechtzuerhalten. Eltern sind Vorbilder, fördern und entwickeln die Persönlichkeit der Kinder, bieten Hilfe beim Verstehen der Innen-und Aussenwelt, geben ihnen das Zugehörigkeitsgefühl und Anerkennung, schützen und halten die Kinder frei von Belastungen, Ängsten und Konflikten. In der Beratung wird mit den Eltern eine Eltern-Vereinbarung für das Kind erarbeitet, indem alle wichtigen Punkte geklärt und geregelt werden.

Scheidungs- und Familienmediation bedeutet, dass die Kinder bei Bedarf in einer Trennungs- oder Scheidungsmediation miteinbezogen werden können. Dies bedeutet, dass separate -Mediationssitzungen mit Jugendlichen und Kindern, oder Mediationen nur mit Kindern (ohne die Eltern) stattfinden können. Dies hat zwei Vorteile. Erstens können die Eltern bei einer Regelung die Interessen und Bedürfnisse der Kinder miteinbeziehen und zweitens sehen die Kinder, dass die Eltern miteinander sprechen um eine gemeinsame Lösung und Regelung für die Bedürfnisse der Kinder suchen. Sind die Eltern bei der Mediation mit den Kindern nicht dabei, kann auf die Interessen der Kinder hingewiesen werden. Zudem können in der Familienberatung und in der Scheidungsberatung spielerische Coaching-Instrumente eingesetzt werden, um die Familienstruktur aus Sicht des Vaters, der Mutter oder der Kinder zu erkennen.

Unterhalt, Arbeit und Scheidung
Der Ehepartner, Vater oder Mutter, welcher das oder die Kinder betreut (Obhut) und für sich einen Unterhalt bezieht, ist verpflichtet, wieder zu arbeiten, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt geworden ist. Ist das Alter der Kinder zwischen 10 bis 16 Jahren, gilt ein Arbeitspensum von 50%, bei älteren Kindern 100%. Verringert der Ehepartner seine Erwerbstätigkeit absichtlich, kann ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden.

Kinder können als Kampfmittel bei einer Trennung oder Scheidung missbraucht werden. Die Familienbande können dadurch zerstört werden und das Kindeswohl gefährden. In der Beratung werden die Paare unterstützt, gemeinsam Regelungen zum Wohle der Kinder zu treffen (Besuchsrecht, Ferien etc.), um dadurch dem Kind die Beziehung zu beiden Elternteilen zu gewährleisten.

Steuern und Scheidung
Bei einer Trennung oder Scheidung endet die gemeinsame Steuerpflicht. Die Unterhaltsbeiträge müssen als Einkommen versteuert werden von demjenigen, welcher sie erhält, wobei derjenige, welcher den Unterhalt/Alimente bezahlt, die Beträge abziehen kann. Getrennte Ehepaare werden getrennt besteuert zum teureren Alleinstehenden-Tarif.
Wird eine einmalige Abfindung bezahlt ist dies für den einen Ehegatten vorteilhaft, hingegen kann der Bezahlende diese nicht von den Steuern abziehen.


Alters-Vorsorge bei Scheidung

Die während der Ehe angesparten Pensionsgelder, AHV und 3. Säule fallen in die Errungenschaft.



Das Scheidungsverfahren

Wurde die Scheidungsvereinbarung-Konvention erarbeitet, kann das Scheidungsbegehren mit den notwenigen Unterlagen beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Kommt es zu einer Anhörung, müssen die Ehegatten gemeinsam oder einzeln erscheinen oder die Kinder werden zu einer Anhörung eingeladen. Eine Anhörung dient dazu, festzustellen, ob die Scheidungs-Vereinbarung unter Druck unterzeichnet wurde. Die genauen Gründe einer Scheidung müssen nicht erörtert werden. Ist eine Scheidungskonvention in allen Punkten geregelt und vom Gericht gutgeheissen, ist eine Scheidung rechtskräftig.

Kostengünstige einfache Scheidung, Trennung
Sind sich die Paare oder Ehepaare bei einer Trennung oder Scheidung in den wesentlichen Punkten einig und wollen sie eine möglichst kostengünstige Scheidung oder Trennung durchführen, werden sie in einem Trennungs- oder Scheidungs-Coaching oder in einer Mediation unterstützt oder beraten, um die gemeinsame Vereinbarung oder Konvention zu schreiben und die notwendigen Unterlagen aufzubereiten oder zu verlangen.


Kostenlose Rechtsberatung bei Scheidung oder Trennung
Eine kostenlose Rechtsberatung oder Mediation steht nur Personen zu, welche über keine finanziellen Mittel verfügen. Dies ist nur bei Voranmeldung möglich und wenn sie nachweisen können, dass ihre finanzielle Lage es nicht zulässt, neben den Lebensunterhaltskosten auch noch Rechts- und Mediationskosten oder Gerichtskosten selber zu tragen.

Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei vorangegangener Anmeldung die Kosten einer Mediation oder einen Teil davon.


Anwaltshilfe in der Scheidungsberatung
Als Spezialist im Bereich Streit-Schlichtung, Mediation, Konfliktberatung und Krisenvermeidung werden aussergerichtliche Lösungen und Einigungen gesucht, um eine menschlich, wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Soll ein Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden, übergeben wir das Mandat einem/r dafür spezialisierten Rechtsanwalt/-anwältin.

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